Wollen Sie Ihre Weiterbildungsmaßnahmen als niedersächsisches Unternehmen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) oder aus Landesmitteln fördern lassen?
Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt und unterstützen Sie gern bei der Konzeptionierung ...
Einen Überblick, was Sie dafür tun müssen und alle notwendigen Dokumente finden Sie auf den Förderseiten der NBank.
Wer wird gefördert?
- Unternehmensbeschäftigte aus Firmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen
- Inhaber/innen von Unternehmen in Niedersachsen mit unter 50 Beschäftigten
Was wird gefördert?
- Kosten für Qualifizierungen (z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren)
- Personalausgaben für die Teilnehmer/innen an der Weiterbildungsmaßnahme (Ausgaben für Freistellungen)
Wie wird gefördert?
Unter folgenden Bedingungen ist laut NBank eine Förderung möglich:
- Die Dauer der Weiterbildung ist auf 24 Monate beschränkt.
Nur in Einzelfällen kann eine längere Dauer genehmigt werden. - Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Weiterhin sind diese Bedingungen zu beachten:
- Ausgenommen sind mit der Weiterbildungsmaßnahme im Zusammenhang stehende Ausgaben, z. B. für Reisen, Unterkunft, Verpflegung und Bewirtung.
- Nach Beendigung der Weiterbildung und Vorlage sowie Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.
- Eine gleichzeitige Inanspruchnahme anderer öffentlicher Finanzierungshilfen für denselben Zweck ist ausgeschlossen.
Eine genaue Definition von Maßnahmen, die von einer Förderung ausgenommen sind, findet sich auf der Website der NBank.
Voraussetzungen
- Die Qualifikationen müssen inhaltlich in sich abgeschlossen sein.
- Sie müssen allgemein am Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikationen vermitteln.
- Die Maßnahmen müssen mit einem Zertifikat abschließen.
Antragstellung
- Die individuellen Weiterbildungsmaßnahmen können fortlaufend von den Unternehmen beantragt werden.
- Die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen haben.
- Die Antragstellung zur Förderung sollte grundsätzlich vier Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme erfolgen.
- Fördermittel für mehrere Beschäftigte aus demselben Unternehmen müssen jeweils einzeln beantragt und abgerechnet werden.
Bemessungsgrenzen
- Von den Gesamtkosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Ausgaben für Freistellungen) können maximal 50 % gefördert werden.
- Die Mindestfördersumme beträgt absolut 1.000 Euro.
- Die Ausgaben für Qualifizierungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) für individuelle Weiterbildungsmaßnahmen sind bis zu einer Höhe von 25 Euro pro Teilnehmer/in und Zeitstunde zuwendungsfähig.
Kofinanzierung
- Die individuellen Weiterbildungsmaßnahmen müssen seitens der Unternehmen mit einem Direktbeitrag von mindestens 10 % der Lehrgangsgebühren privat kofinanziert werden.
- Als anrechenbare Personalausgaben für Teilnehmer/innen werden auf Grundlage eines Pauschalsatzes von 19 Euro pro Qualifizierungsstunde anerkannt.
Hinweis: Alle Angaben entstammen dem Weiterbildungsprogramm WiN (Weiterbildung in Niedersachsen) der NBank (PDF).
Weiterbildung mit Konzept - Wir unterstützen Sie gern
Wir unterstützen Sie gern bei der Erstellung geeigneter Seminarkonzepte für Ihre Weiterbildung im EDV-Bereich. Gehen Sie voran auf dem Weg der Digitalisierung der Arbeitswelt.
Ihre Ansprechpartner für Weiterbildung bei der bmp GmbH
Kai Schild (MS Office, Kaufmännische Anwendungen, MS SharePoint, Projekt- und Zeitmanagement)
Erik Böker (MS Office, VBA-Entwicklung, Datenbanken, Programmierung und Anwendungsentwicklung)