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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma bmp GmbH – nachfolgend bmp genannt.

Stand 01.08.2011


§ 1 Vertragsschluss

Für Verträge mit bmp gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen.

Angebote von bmp in Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. bmp recherchiert und kalkuliert für ihre Arbeit sorgfältig. Dafür benötigt bmp manchmal etwas Zeit. Der Kunde ist daher 2 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Sollte bmp nicht binnen 2 Wochen nach Auftragseingang die Annahme ablehnen, so gilt die Bestätigung als erteilt. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien.

Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur Unternehmer.

§ 2 Leistungsumfang

bmp bietet folgende Leistungen an: Die Erstellung, Anpassung und Pflege von Websites, die Erstellung von Werbebannern, Softwareentwicklung und Webhosting. bmp erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von bmp, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss bmp nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von bmp zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann bmp dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit bmp schriftlich darauf hingewiesen hat.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Es handelt sich dabei insbesondere um:
1. die Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG;
2. Informationspflichten nach § 312c BGB (Fernabsatzverträge);
3. Informationspflichten nach § 312e BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);
4. Prüfpflichten bei Linksetzung;
5. Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen;
6. Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;
7. Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch Nutzungsrechte).
Für die Einhaltung dieser Pflichten ist allein der Kunde verantwortlich. Sollte bmp ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so stellt der Kunde bmp von Ansprüchen gegenüber Dritten frei und leistet gegebenenfalls weiteren Schadensersatz.

§ 3 Preise und Zahlung, Eigentumsvorbehalt

Es gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z.B. aufgrund eines Angebotes weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge
1. des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
2. von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
3. von Aufwand für Lizenzmanagement,
4. in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie
5. außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.
Fertiggestellte Leistungen und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum von bmp. Auch alle Urheberrechte an im Rahmen eines Angebotes entworfenen und erstellten Grafiken, Texte und Konzeptionen verbleiben bis zur vollständigen Zahlung bei der bmp, danach geht es auf den Kunden über.

§ 4 Termine, Fristen und Leistungshindernisse

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Ist für die Leistung von bmp die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Bei Verzögerungen infolge von
1. Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
2. unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie bmp nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
3. Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Software anderer EDV-Hersteller),
verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.

§ 5 Abnahme

Die Leistungen von bmp gelten als abgenommen, wenn bmp die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat
1. und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 20 Werktage, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,
2. oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder bmp damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von bmp erbrachten Leistungen beruht.
Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.

§ 6 Mitwirkungspflicht

Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen. Soweit bmp dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit bmp keine Korrekturaufforderung erhält.

Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen. Wenn bmp dies für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung.

Soweit Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von bmp wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde bmp unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten.

Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.

§ 7 Nutzungsrechte

bmp räumt dem Kunden ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt bmp Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt.

Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von bmp.

Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, bmp über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.

bmp geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt. bmp nimmt für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur - insbesondere zeitlich - eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die bmp keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. bmp wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.

bmp kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von bmp15 % in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht. Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird bmp vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde bmp zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.

Der Kunde ist verpflichtet, bmp über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder bmp dabei zu unterstützen. Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von bmp z.B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er bmp unverzüglich darüber informieren.

§ 8 Gewährleistung

Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von bmp innerhalb der Gewährleistungsfrist von 24 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden durch bmp ausgebessert oder ausgetauscht. bmp behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Releasestand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.

Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z.B. neue Releasestände installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten (§ 6 Abs. 3) beachten.

Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Websiteelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.

Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Fristsetzung zur Leistung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen.

Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde der bmp spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitteilen. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).

§ 9 Haftung

Für Rechtsmängel und Garantien haftet bmp unbeschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet bmp. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von bmp. Für leichte Fahrlässigkeit haften bmp und deren Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z.B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.

§ 10 Pflicht des Kunden zur Datensicherung

Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde insbesondere verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

§ 11 Datenschutz und Geheimhaltung

bmp speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z.B. Adresse und Bankverbindung).

Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen. Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

bmp weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.

bmp ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Dritte mit der Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen zu betrauen. In diesem Falle ist bmp berechtigt, die ihm vorliegenden und für die Ausführung der Dienstleistung notwendigen Kundendaten an den Dritten weiterzugeben. bmp verpflichtet alle mit der Abwicklung betrauten Personen und Firmen, die übermittelten Daten vertraulich zu behandeln. Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person gespeichert bzw. gelöscht werden. Das gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung oder Änderung einer Domain notwendig sind. Diese Daten werden anschließend (z.B. von der denic) veröffentlicht.

§ 12 Anwendbares Recht

Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 13 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck der bmp weitgehend erreichen. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen gelten selbst bei Kenntnis nicht, es sei denn, dass ihrer Geltung schriftlich zugestimmt worden ist. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.


Firmenanschrift:
bmp GmbH
Peiner Feld 4
31241 Ilsede

Tel.: +49 5172 94 980 - 40
Fax.: +49 5172 94 980 - 50

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 
Web: www.bmpgmbh.de

Geschäftsführung:
Erik Böker
Kai Magerkord

Sitz der Gesellschaft:
Peine, Handelsregister Hildesheim, HBR 101372

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27:
DE209210372

 

Verbraucherschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist.

Wir sind zur Teilnahme am Streitschlichtungsverfahren bereit. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Eine Liste mit den Kontaktdaten der anerkannten Streitschlichtungsstellen finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.adr.show.

Anschrift bmp GmbH bmp GmbH
Peiner Feld 4
31241 Ilsede

Telefon bmp GmbH
Tel.: +49 5172 94 980 - 40
Fax.: +49 5172 94 980 - 50

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