Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Leistungen der Softwareentwicklung, des Webhostings und der Betreuung
bmp GmbH · Stand: 19. August 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der
bmp GmbH, Eichendorffstr. 14, 31224 Peine
Amtsgericht Hildesheim, HRB 101372
Geschäftsführer: Erik Böker, Kai Magerkord
Telefon +49 5172 94980-0, E-Mail mail@bmpgmbh.de
(nachfolgend „bmp") und ihren Kunden über die in § 3 beschriebenen Leistungen.
(2) bmp erbringt diese Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden Verträge über diese Leistungen nicht geschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, bmp stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn bmp in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(4) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
(5) Die jeweils gültige Fassung ist auf bmpgmbh.de abrufbar.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote von bmp sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein verbindliches Angebot von bmp hat eine Bindungsfrist von 30 Tagen ab seinem Datum, sofern darin nichts anderes bestimmt ist.
(3) Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung von bmp in Textform oder mit der Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Individuelle Vereinbarungen, die die Parteien im Einzelfall ausdrücklich treffen, gehen diesen AGB in jedem Fall vor; ihrer Wirksamkeit steht die Textform nicht entgegen.
§ 3 Leistungen und Vertragstypen
(1) bmp erbringt nach gesonderter Vereinbarung insbesondere folgende Leistungen:
- Konzeption, Erstellung, Anpassung und Pflege von Websites und Webanwendungen,
- Entwicklung individueller Software für Web, mobile Endgeräte und Arbeitsplatzrechner,
- Gestaltung von Werbemitteln für das Onlineangebot des Kunden,
- Betrieb von Websites und Anwendungen des Kunden auf von bmp bereitgestellter Infrastruktur (Webhosting),
- Betreuung, Wartung und Anwendersupport einschließlich Fernwartung.
(2) Der Inhalt und der Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Pflichtenheft. Ist dort nichts geregelt, schuldet bmp die nach dem Stand der Technik übliche Ausführung.
(3) Für die rechtliche Einordnung gilt, soweit nichts anderes vereinbart ist:
- Leistungen nach Absatz 1 Nr. 1 bis 3 sind Werkleistungen; geschuldet ist der vereinbarte Erfolg. Für sie gelten § 7 und § 12.
- Leistungen nach Absatz 1 Nr. 4 richten sich in erster Linie nach Mietrecht. Für sie gilt § 10.
- Leistungen nach Absatz 1 Nr. 5 sind Dienstleistungen; geschuldet ist ein fachgerechtes Tätigwerden, nicht ein bestimmter Erfolg. Für sie gilt § 11.
(4) Nicht geschuldet sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart: die Beschaffung von Lizenzen Dritter, die Erstellung von Inhalten und Texten, die Beschaffung von Bildmaterial, Schulungen, die Einrichtung der IT-Umgebung des Kunden sowie die Sicherung seiner Datenbestände.
(5) bmp erbringt keine Rechts- und keine Steuerberatung. Hinweise zu rechtlichen Anforderungen an das Onlineangebot des Kunden sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
(6) Der Kunde ist für die Einhaltung der ihn treffenden rechtlichen Pflichten selbst verantwortlich. Dazu gehören insbesondere die Anbieterkennzeichnung nach § 5 DDG, die Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr, die datenschutzrechtlichen Informationspflichten, die Prüfung gesetzter Links und die Beachtung von Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht. bmp weist auf erkennbare Verstöße hin, schuldet aber keine rechtliche Prüfung.
§ 4 Leistungsänderungen
(1) Der Kunde kann Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs verlangen. bmp prüft, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung umsetzbar ist, und teilt dem Kunden das Ergebnis mit, einschließlich der Auswirkungen auf Vergütung und Termine.
(2) Die Änderung wird verbindlich, wenn die Parteien sich hierüber in Textform verständigen. Bis dahin wird die Leistung unverändert fortgeführt.
(3) Der Aufwand für die Prüfung eines Änderungsverlangens wird gesondert vergütet, wenn er über eine erste Einschätzung hinausgeht und bmp den Kunden hierauf vorher hingewiesen hat.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt bmp die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Daten und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in einem verwendbaren digitalen Format zur Verfügung.
(2) Der Kunde benennt eine ansprechbare Person mit der Befugnis, die zur Durchführung erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass er an den überlassenen Inhalten die erforderlichen Rechte besitzt. Er stellt bmp von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung solcher Rechte durch die vom Kunden überlassenen Inhalte entstehen, es sei denn, bmp hat die Rechtsverletzung zu vertreten.
(4) Der Kunde prüft Entwürfe, Zwischenstände und Testversionen unverzüglich und teilt Korrekturwünsche in Textform mit.
(5) Der Kunde meldet Störungen unverzüglich und beschreibt sie so genau, dass sie nachvollzogen werden können.
(6) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Termine angemessen. Entstehen bmp dadurch Mehraufwendungen, sind diese nach § 8 Abs. 2 zu vergüten.
§ 6 Termine und Fristen
(1) Termine sind nur verbindlich, wenn sie in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Verbindliche Termine verschieben sich um den Zeitraum, in dem der Kunde erforderliche Mitwirkungsleistungen nicht erbringt, sowie um eine angemessene Anlauffrist danach.
(3) Verzögerungen aufgrund von Umständen, die bmp nicht zu vertreten hat – insbesondere Betriebsstörungen bei Vorlieferanten, Ausfall von Kommunikationsnetzen, behördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe – verlängern die Fristen um die Dauer der Behinderung. bmp unterrichtet den Kunden unverzüglich.
§ 7 Abnahme von Werkleistungen
(1) Werkleistungen sind vom Kunden abzunehmen, sobald bmp ihre Fertigstellung angezeigt hat und sie keine wesentlichen Mängel aufweisen.
(2) Der Kunde prüft die Leistung innerhalb von 20 Werktagen nach der Fertigstellungsanzeige und erklärt die Abnahme in Textform oder benennt die festgestellten Mängel.
(3) Erklärt sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, gilt die Leistung als abgenommen. bmp weist den Kunden mit der Fertigstellungsanzeige gesondert und in hervorgehobener Form auf den Beginn der Frist und darauf hin, dass sein Schweigen als Abnahme gilt. Ohne diesen Hinweis tritt die Abnahmewirkung nicht ein.
(4) Als abgenommen gilt eine Leistung auch dann, wenn der Kunde sie in Betrieb nimmt oder öffentlich zugänglich macht, ohne zuvor Mängel gerügt zu haben.
(5) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Der Kunde behält insoweit seine Mängelrechte nach § 12.
(6) Absatz 3 gilt für die Genehmigung von Entwürfen und Zwischenständen entsprechend, sofern bmp den Hinweis nach Absatz 3 Satz 2 erteilt hat.
§ 8 Preise, Zahlung und Rechtevorbehalt
(1) Maßgeblich sind die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Ist kein Festpreis vereinbart, rechnet bmp nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen ab. Ein Festpreis besteht nur, wenn er ausdrücklich als solcher vereinbart wurde.
(3) Zeichnet sich bei einer Abrechnung nach Aufwand ab, dass eine genannte Schätzung um mehr als 20 Prozent überschritten wird, unterrichtet bmp den Kunden unverzüglich und stimmt das weitere Vorgehen mit ihm ab.
(4) Reisekosten, Auslagen und Fremdleistungen werden gesondert berechnet, soweit sie vorher angekündigt wurden.
(5) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als zwei Monaten ist bmp berechtigt, monatliche Abschlagsrechnungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu stellen.
(6) Wiederkehrende Entgelte für Hosting und Wartung werden jährlich im Voraus berechnet.
(7) Bei Zahlungsverzug ist bmp berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist ist bmp berechtigt, die Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang zurückzustellen; auf die bevorstehende Zurückstellung wird der Kunde vorher hingewiesen.
(8) Rechtevorbehalt: Die nach § 9 einzuräumenden Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung der hierfür geschuldeten Vergütung auf den Kunden über. Bis dahin gestattet bmp die Nutzung widerruflich zu Prüfungs- und Testzwecken.
(9) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 9 Nutzungsrechte
(1) bmp räumt dem Kunden an den erstellten Arbeitsergebnissen mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung für die eigenen Zwecke seines Unternehmens ein.
(2) Das Nutzungsrecht an einer erstellten Website umfasst deren Bereitstellung im Internet einschließlich der dafür erforderlichen Vervielfältigungen sowie die Verwendung der Gestaltung in den eigenen Druck- und Werbemitteln des Kunden.
(3) Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte sowie die Einräumung von Unterlizenzen bedürfen der Zustimmung von bmp in Textform. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden. Bei einer Gesamtrechtsnachfolge sowie bei der Übertragung auf ein verbundenes Unternehmen gilt die Zustimmung als erteilt; bmp ist zu unterrichten.
(4) An Werkzeugen, Bibliotheken, Programmgerüsten und sonstigen Bestandteilen, die bmp unabhängig vom Auftrag entwickelt hat und wiederverwendet, verbleiben die Rechte bei bmp. Der Kunde erhält daran ein einfaches Nutzungsrecht im Umfang des Absatzes 1, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung des Arbeitsergebnisses erforderlich ist.
(5) Setzt bmp Material Dritter ein – etwa Bilder, Schriften, Programmbibliotheken oder Vorlagen –, gelten für dieses Material die Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers. bmp unterrichtet den Kunden über wesentliche Einschränkungen. Der Kunde darf solches Material nur im Zusammenhang mit dem Arbeitsergebnis nutzen, für das es beschafft wurde.
(6) bmp benennt den Kunden nur dann als Referenz und bildet das Arbeitsergebnis nur dann in eigenen Werbemitteln ab, wenn der Kunde zuvor in Textform zugestimmt hat. Ohne diese Zustimmung unterbleibt jede Nennung. Eine erteilte Zustimmung kann der Kunde jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen.
(7) Der Quellcode individuell erstellter Software wird nur überlassen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
§ 10 Webhosting
(1) bmp stellt dem Kunden Speicherplatz und Rechenleistung auf einer von bmp betriebenen oder angemieteten Infrastruktur zur Verfügung und hält die Inhalte des Kunden zum Abruf über das Internet bereit.
(2) bmp schuldet eine Verfügbarkeit von 99 Prozent im Jahresmittel, gemessen am Übergabepunkt zum Internet. Nicht in die Berechnung fallen Zeiten geplanter Wartung, die bmp mindestens 48 Stunden vorher ankündigt und nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchführt, sowie Ausfälle, die bmp nicht zu vertreten hat.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung von bmp für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. § 13 bleibt unberührt.
(4) Der Kunde ist für die von ihm eingestellten Inhalte verantwortlich. Er stellt sicher, dass diese nicht gegen Rechtsvorschriften oder Rechte Dritter verstoßen.
(5) bmp ist berechtigt, Inhalte des Kunden zu sperren, wenn ein begründeter Verdacht auf eine schwerwiegende Rechtsverletzung besteht oder eine Behörde oder ein Gericht dies verlangt. bmp unterrichtet den Kunden unverzüglich und hebt die Sperre auf, sobald der Verdacht ausgeräumt ist.
(6) Der Kunde erhält Zugangsdaten, die er geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen hat. Er unterrichtet bmp unverzüglich, wenn Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestehen.
(7) Datensicherungen erstellt bmp nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist. § 14 bleibt unberührt.
§ 11 Wartung, Betreuung und Support
(1) Der Umfang der Betreuung ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Fehlt eine solche, erbringt bmp Unterstützungsleistungen nach Aufwand.
(2) Der Support erfolgt während der üblichen Geschäftszeiten per Telefon, E-Mail und auf Wunsch des Kunden per Fernwartung. Eine Fernwartungssitzung kommt nur zustande, wenn der Kunde sie startet und die Sitzungsdaten übermittelt.
(3) Reaktions- und Wiederherstellungszeiten gelten nur, soweit sie ausdrücklich vereinbart sind.
(4) bmp weist den Kunden auf erforderliche Aktualisierungen der eingesetzten Komponenten hin. Die Entscheidung über ihre Durchführung trifft der Kunde. Unterlässt der Kunde eine von bmp empfohlene sicherheitsrelevante Aktualisierung, haftet bmp nicht für Schäden, die hierauf beruhen.
§ 12 Mängelrechte
(1) bmp gewährleistet, dass die erbrachten Werkleistungen die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen und nicht mit Rechten Dritter belastet sind, die ihrer vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen.
(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie nachvollziehbar. § 377 HGB bleibt unberührt.
(3) bmp beseitigt Mängel durch Nachbesserung oder Neuherstellung; die Wahl steht bmp zu. Ein Umgehungsweg, der die Nutzung ohne unzumutbare Einschränkung ermöglicht, gilt als Nachbesserung, wenn der Mangel dadurch dauerhaft behoben wird.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich oder verweigert bmp sie, kann der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Frist die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Bei unerheblichen Mängeln ist der Rücktritt ausgeschlossen. Ansprüche auf Schadensersatz richten sich nach § 13.
(5) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate ab Abnahme. Für Ansprüche wegen Vorsatzes, arglistigen Verschweigens eines Mangels sowie für Ansprüche nach § 13 Abs. 1 gelten die gesetzlichen Fristen.
(6) Keine Mängel sind Beeinträchtigungen, die beruhen auf: einer nicht vereinbarungsgemäßen Systemumgebung, unsachgemäßer Bedienung, Eingriffen des Kunden oder Dritter in die Arbeitsergebnisse, unterlassenen Aktualisierungen nach § 11 Abs. 4 oder fehlerhaften Vorgaben und Inhalten des Kunden.
§ 13 Haftung
(1) bmp haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet bmp der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust von Daten haftet bmp nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten durch den Kunden zu ihrer Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Diese Begrenzung gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.
(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von bmp.
(6) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 14 Datensicherung durch den Kunden
(1) Der Kunde ist für die Sicherung seiner Datenbestände selbst verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Vor jeder Installation, Aktualisierung oder Änderung, die bmp an Systemen des Kunden vornimmt, erstellt der Kunde eine vollständige Sicherung und prüft deren Wiederherstellbarkeit.
(3) Bei produktiver Nutzung sind Sicherungen in Abständen zu erstellen, die dem Wert der Daten und der Häufigkeit ihrer Änderung entsprechen, mindestens jedoch täglich.
§ 15 Datenschutz
(1) Jede Partei beachtet die für sie geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
(2) Für die personenbezogenen Daten, die der Kunde mit den überlassenen Systemen verarbeitet, ist er Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
(3) Erhält bmp im Rahmen von Hosting, Wartung, Fernwartung, Fehleranalyse, Datenübernahme oder Entwicklung Zugang zu personenbezogenen Daten des Kunden, wird bmp insoweit als Auftragsverarbeiter tätig. Die Parteien schließen hierüber einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser Vertrag geht diesen AGB in datenschutzrechtlichen Fragen vor.
(4) Der Einsatz von Unterauftragsverarbeitern richtet sich nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
(5) Wie bmp die Daten des Kunden als Verantwortlicher verarbeitet – etwa Vertrags-, Kontakt- und Abrechnungsdaten –, beschreibt die Datenschutzerklärung auf bmpgmbh.de.
§ 16 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien behandeln alle Informationen vertraulich, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werden und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, die der empfangenden Partei ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht bekannt waren, die sie von einem Dritten rechtmäßig erhalten hat oder die sie unabhängig entwickelt hat.
(3) Die Verpflichtung besteht für die Dauer des Vertrages und drei Jahre darüber hinaus fort.
(4) bmp darf Dritte zur Leistungserbringung heranziehen und ihnen die dafür erforderlichen Informationen zugänglich machen, sofern sie entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
(5) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass eine Übertragung über das Internet nach dem Stand der Technik nicht gegen jeden unbefugten Zugriff gesichert werden kann und dass bei der Registrierung von Domains Angaben nach den Vorgaben der jeweiligen Vergabestelle veröffentlicht werden können.
§ 17 Laufzeit und Kündigung von Dauerschuldverhältnissen
(1) Verträge über Hosting und Wartung haben eine Laufzeit von zwölf Monaten und verlängern sich um jeweils weitere zwölf Monate, wenn sie nicht von einer Partei spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt werden.
(2) Die Kündigung bedarf der Textform.
(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für bmp insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung trotz Mahnung und Fristsetzung in Verzug bleibt oder trotz Abmahnung rechtswidrige Inhalte bereithält.
(4) Endet ein Hostingvertrag, stellt bmp dem Kunden die von ihm eingestellten Inhalte und die zugehörigen Datenbestände auf Anforderung in einem gängigen Format zur Verfügung. Die Anforderung ist bis zum Ablauf des Vertrages zu stellen. Der Aufwand für den Export wird nach § 8 Abs. 2 vergütet, sofern er über eine einfache Bereitstellung hinausgeht.
(5) Nach Ablauf eines Monats seit Vertragsende löscht bmp die Datenbestände des Kunden. Der Kunde wird vorher darauf hingewiesen.
(6) Bei vorzeitiger Kündigung eines Werkvertrages durch den Kunden ohne von bmp zu vertretenden Grund behält bmp den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung; sie muss sich anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrages erspart oder anderweitig erwirbt (§ 648 BGB).
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Mitteilungen und Erklärungen im Rahmen dieses Vertrages bedürfen der Textform, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
(2) Der Kunde kann seine Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von bmp an Dritte abtreten. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden. § 354a HGB bleibt unberührt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Peine. bmp ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: 19. August 2026